Notar

Lebenslauf

  • 1994 – 1999 Studium der Rechtswissenschaften der Universität zu Köln, Erstes Staatsexamen

 

  • 1999 – 2002 Promotion an der Universität zu Köln

 

  • 2000 – 2002 Referendariat, Zweites Staatsexamen

 

  • 2003 – 2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

 

  • 2004-2005 Studium an der University of Oxford, M.Juris

 

  • 2005-2009 Rechtsanwalt

 

  • 2009-2014 Notarassessor in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern, mit Abordnung an das Deutsche Notarinstitut

 

  • Seit 2014 Notar in Anklam

Amtsvorgänger

Im Notarbüro werden die Akten und Urkunden folgender Amtsvorgänger verwahrt:

Notar Friedemann Ungerer, Anklam

Notarin Nicole Weis, Anklam

Funktion

Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten vorgeschrieben.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Verlosungen und Auslosungen vornehmen, freiwillige Versteigerungen durchführen Vermögensverzeichnisses erstellen, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vermitteln, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

Immobilien
0 k
Erfahrung
0 J
Verträge
0
Urkunden
0 k

Aufgabenbereiche

Der Notar ist maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Er ist Experte insbesondere für:

Grundstücksrecht

  • Immobilienkaufverträge,
  • Übertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge,
  • Grundschulden und andere Geschäfte zur Kreditsicherung
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Leitungs- oder Wegerechte sowie Wohn- und Nutzungsrechte

 

Erbrecht

  • Testamente und Erbverträge,
  • Auseinandersetzungen bezüglich des Nachlasses,
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte,
  • Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften,

 

Familienrecht

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge,
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie
  • Adoptionen

 

Gesellschaftsrecht

  • Gründung insbesondere von Kapitalgesellschaften,
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften,
  • Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen,
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen,
  • Gesellschaftervereinbarungen und Treuhandverträge sowie
  • Handelsregisteranmeldungen.

Tätigkeit des Notars

Vor der Beurkundung berät der Notar umfassend, wie sich die Wünsche seiner Klienten am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände bereitet der Notar die Urkunde vor. Dabei achtet er auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. In der Regel stellt er den Beteiligten einen Entwurf der Urkunde zur Verfügung, damit sie und ggf. ihr Steuerberater den Text vor Vertragsabschluss in Ruhe prüfen können.

Sind sich alle Beteiligten im Wesentlichen einig, findet die Beurkundung statt. Dabei wird der gesamte Text verlesen und der Inhalt und die rechtliche Tragweite erläutert und der Text bei Bedarf geändert. Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft besitzt, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden. Nach der Beurkundung überwacht der Notar die gesamte Vertragsdurchführung. Er holt beispielsweise Genehmigungen ein, korrespondiert mit Kreditinstituten, beantragt Register- oder Grundbucheinträge, übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden, teilt Zahlungstermine mit und erteilt, wenn notwendig, die Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.

Rechtliches

Telefonzeiten

© 2025 | Notar Dr. Tilman Diekamp aus der Hansestadt Anklam | Webdesign von WAG