Im Notarbüro werden die Akten und Urkunden folgender Amtsvorgänger verwahrt:
Notar Friedemann Ungerer, Anklam
Notarin Nicole Weis, Anklam
Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten vorgeschrieben.
Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Verlosungen und Auslosungen vornehmen, freiwillige Versteigerungen durchführen Vermögensverzeichnisses erstellen, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vermitteln, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.
Der Notar ist maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Er ist Experte insbesondere für:
Grundstücksrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Vor der Beurkundung berät der Notar umfassend, wie sich die Wünsche seiner Klienten am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände bereitet der Notar die Urkunde vor. Dabei achtet er auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. In der Regel stellt er den Beteiligten einen Entwurf der Urkunde zur Verfügung, damit sie und ggf. ihr Steuerberater den Text vor Vertragsabschluss in Ruhe prüfen können.
Sind sich alle Beteiligten im Wesentlichen einig, findet die Beurkundung statt. Dabei wird der gesamte Text verlesen und der Inhalt und die rechtliche Tragweite erläutert und der Text bei Bedarf geändert. Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft besitzt, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden. Nach der Beurkundung überwacht der Notar die gesamte Vertragsdurchführung. Er holt beispielsweise Genehmigungen ein, korrespondiert mit Kreditinstituten, beantragt Register- oder Grundbucheinträge, übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden, teilt Zahlungstermine mit und erteilt, wenn notwendig, die Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.





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