Familie

Verlässliche Begleitung in rechtlich sensiblen Lebensbereichen

Entwurf, die Beurkundung bzw. Beglaubigung und der Vollzug

Zu den typischen Leistungen eines Notars gehören der Entwurf, die Beurkundung bzw. Beglaubigung und der Vollzug insbesondere von

 

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge,
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie
  • Adoptionen.

 

Vor der Beurkundung berät der Notar umfassend, wie sich die persönlichen Wünsche seiner Klienten am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände bereitet der Notar die Urkunde vor. Dabei achtet er auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. In der Regel stellt er den Beteiligten einen Entwurf der Urkunde zur Verfügung, damit sie und ggf. ihr Steuerberater den Text vor Vertragsabschluss in Ruhe prüfen können.

Familien Vereinbarungen

Familienrechtliche Regelungen betreffen oft sehr persönliche Themen. Wir stehen Ihnen mit rechtlicher Klarheit und menschlichem Gespür zur Seite, wenn es um Ehe, Partnerschaft, Kinder oder Trennung geht. Ziel ist es, tragfähige Vereinbarungen zu schaffen, die für alle Beteiligten verständlich und fair sind.

Unsere Leistungen

  • Eheverträge – Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen vor oder während der Ehe
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen – Einvernehmliche Regelung wichtiger Fragen im Trennungsfall
  • Adoptionen – Rechtliche Begleitung bei der Annahme eines Kindes
  • Sorge- und Umgangsregelungen – Unterstützung bei einvernehmlichen Regelungen zum Kindeswohl
  • Namensrecht – Beratung bei Namensänderungen im familiären Kontext

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