Notfallvorsorge

Rechtzeitig vorsorgen, handlungsfähig bleiben

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge rechtlich oder tatsächlich nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.

Unsere Leistungen

  • Vorsorgevollmacht – Bestimmen Sie, wer Sie in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten darf.

  • Patientenverfügung – Legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.

  • Betreuungsverfügung – Benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss.

  • Beurkundung und Beratung – Wir klären Ihre Fragen, prüfen Inhalte und sorgen für eine rechtssichere Ausfertigung.

     

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