Zu den typischen Leistungen eines Notars gehören der Entwurf, die Beurkundung bzw. Beglaubigungen und der Vollzug insbesondere von

 

  • Gründung insbesondere von Kapitalgesellschaften,
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften,
  • Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen,
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen,
  • Regelungen für den Fall des Todes oder eines zeitweisen Ausfall des Unternehmers
  • Gesellschaftervereinbarungen und Treuhandverträge sowie
  • Handelsregisteranmeldungen.

 

Vor der Beurkundung berät der Notar umfassend, wie sich die Wünsche seiner Klienten am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände bereitet der Notar die Urkunde vor. Dabei achtet er auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. In der Regel stellt er den Beteiligten einen Entwurf der Urkunde zur Verfügung, damit sie und ggf. ihr Steuerberater den Text vor Vertragsabschluss in Ruhe prüfen können.

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