Vererben

Sichern Sie Ihren letzten Willen.

Testament und Erbvertrag

Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Dabei muss sich der Erblasser nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann zum Beispiel mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetzen, die gesetzlichen Erbteile abändern und Vermächtnisse oder Testamentsvollstreckung anordnen. Diese Regelungen können durch Testament oder Erbvertrag getroffen werden.

Erbscheinsverfahren

Nimmt der Erbe die Erbschaft an, muss er gegenüber Banken und Behörden beweisen, dass er Erbe ist. Insbesondere Grundbuchamt und Handelsregister fordern dazu die Vorlage eines notariellen Testamtes/Erbvertrags mit Eröffnungsprotokoll oder eines Erbscheins. Liegt weder ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, muss dann ein regelmäßig höhere Kosten verursachender Erbschein beantragt werden.

Der Erbscheinsantrag wird zumeist durch den Notar vorbereitet und beurkundet. Der Antragsteller muss zum Nachweis seines Erbrechtes Belege einreichen (z.B. handschriftliche Testamente, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) und an Eides statt versichern, dass alle Angaben richtig sind. Der Notar reicht den Antrag beim Nachlassgericht ein, das dann den Erbschein erteilt.

Der Erbscheinsantrag wird zumeist durch den Notar vorbereitet und beurkundet. Der Antragsteller muss zum Nachweis seines Erbrechtes Belege einreichen (z.B. handschriftliche Testamente, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) und an Eides statt versichern, dass alle Angaben richtig sind. Der Notar reicht den Antrag beim Nachlassgericht ein, das dann den Erbschein erteilt.

Erbauseinandersetzung

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinsam verwaltet. Aus dem Nachlass werden Schulden des Erblassers und Steuern bezahlt. Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte können ihre Ansprüche geltend machen. Die Aufteilung des verbleibenden Restnachlasses erfolgt durch Einigung aller Erben – dies ist dann die Erbauseinandersetzung. Befindet sich im Nachlass Grundbesitz, muss die Erbauseinandersetzung dafür notariell erfolgen.

Erbausschlagung

Nicht jede Erbschaft ist erwünscht. Ist der Nachlass überschuldet oder war das Verhältnis zum Erblasser schwierig, wird der Erbe die Erbschaft ausschlagen. Die Ausschlagung kann beim Notar wie auch beim Nachlassgericht erklärt werden. Sie muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbenstellung erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn die Sterbeurkunde noch nicht vorliegt. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

Liegt kein Testament vor, so beginnt die Frist für die nächsten Verwandten und die Ehepartner i.d.R. mit Kenntnis des Todes, bei anderen Personen mit Kenntnis davon, dass die näheren Verwandten ausgeschlagen haben. Bei testamentarischer Erbfolge beginnt die Frist mit der Übersendung des Testaments nebst Eröffnungsprotokoll durch das Nachlassgericht.

Wirksam wird die Ausschlagung jedoch erst mit Zugang der Erklärung beim Gericht. Wir händigen Ihnen die Urkunde zur Weiterleitung an das Gericht aus. Für minderjährige Kinder müssen die Sorgeberechtigen die Ausschlagung erklären; in manchen Fällen benötigen sie zusätzlich eine familiengerichtliche Genehmigung.

Nachlassplanung

Die Nachlassplanung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Wille auch nach Ihrem Lebensende klar und rechtssicher umgesetzt wird. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wünsche für die Zukunft zu formulieren und sorgen dafür, dass Ihre Erben und Angehörigen im richtigen Moment abgesichert sind.

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Testamenten – Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher und klar zu formulieren.

  • Erbverträge – Wir gestalten Verträge, die Ihre Familie und Nachkommen rechtlich absichern.

  • Nachlassplanung – Wir beraten Sie umfassend, um steuerliche und rechtliche Aspekte optimal zu berücksichtigen.

  • Testamentsvollstreckung – Wir übernehmen die Verwaltung und Umsetzung Ihres Testaments nach Ihrem Wunsch.

  • Erbschafts- und Schenkungssteuerberatung – Wir informieren Sie über steuerliche Regelungen und helfen, die Steuerlast zu optimieren.

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