Häufig soll Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation übertragen werden. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu. Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf eine künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge.
Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie künftige Schenkungen bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte. Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch lebzeitige Übertragung oder durch letztwillige Verfügung erfolgen soll, sind die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Wir Notare sind hierbei Ihr fachkundiger Helfer.
Schenkungen zu Lebzeiten sind oft Ausdruck von Vertrauen, familiärer Fürsorge oder kluger Nachlassplanung. Damit Ihre guten Absichten auch rechtlich Bestand haben, begleiten wir Sie bei der sicheren Gestaltung und Abwicklung Ihrer Schenkung.
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